Deine Fahrerlaubnis

ist ganz nah.

Informiere dich hier über die Fahrerlaubnisklassen welche in Herby´s Fahrschule ausgebildet werden. Wenn du Fragen hast, nimm einfach Kontakt auf. Wir sind gerne für dich da.

 ** Theorieunterricht: Montags und Mittwochs um 18:45 Uhr in Bad Breisig **

Fahrerlaubnisklasse AM

Klasse AMfzs

Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds) mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und
  • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW

Fahrerlaubnisklasse A1

Klasse A1fzs

Krafträder mit

  • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,

auch mit Beiwagen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von bis zu 15 kW

Fahrerlaubnisklasse A und/oder A2

  Klasse Afzs

Fahrerlaubnis A
für Krafträder mit

Fahrerlaubnis A2
für Krafträder mit


Fahrerlaubnisklasse B

Klasse Bfzs

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
  • auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

B mit Schlüsselzahl 196 (keine eigene Fahrerlaubnisklasse)

  • Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt im Inland auch zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) der Klasse A1

Die Zuteilung der Schlüsselzahl 196 erfolgt bei Erfüllung folgender Voraussetzungen:
  • mindestens 5 Jahre Besitz der Klasse B,
  • Mindestalter 25 Jahre,
  • Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (4 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten Theorie, 5 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten Praxis).

  • Der Fahrlehrer muss nach Abschluss der theoretischen und praktischen Fahrerschulung bestätigen, dass der Bewerber erfolgreich an der Fahrerschulung teilgenommen hat.


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